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Was gespeichert wird
Illustration zu Pflichten und Dokumenten

Vor Ort

Was Gesetz und Gemeinde von Gast und Gastgeber wollen

Keine Angstmacherei, keine Lücken. Kurtaxe, Meldeschein und Hausordnung gehören zur Buchung — wir ziehen sie nicht ins Kleingedruckte.

Das ist eine Orientierung, kein individueller Rechtsrat. Verbindlich sind Gemeinde, Gastgeberangaben und das, was vor der Zahlung im Inserat stand. Die Kartenlisten unten fassen je Rolle zusammen, was zu tun ist; die Abschnitte danach erklären, wer welche Pflicht trägt und wo unsere Rolle endet. Wie Sie sicher zahlen, steht auf Sicher buchen, der Ablauf der Anreise auf Check-in.

Für Gäste

  • Ausweis bereithalten

    Wo das Ortsrecht eine Meldung verlangt, trägt der Gastgeber Ihre Angaben ein. Halten Sie ein gültiges Dokument bereit; die Daten erhebt der Gastgeber, nicht wir.

  • Kurtaxe einplanen

    Viele Gemeinden erheben eine Übernachtungssteuer. Ob sie im Gesamtpreis steht, sehen Sie im Inserat; ist sie dort nicht genannt, zahlen Sie vor Ort.

  • Hausordnung lesen

    Ruhezeiten, Rauchen, Tiere, Müll: verbindlich, sobald sie vor der Buchung sichtbar waren. Die PDF wiederholt sie nach der Bestätigung.

  • Keine Zahlung außerhalb

    Schlüssel gegen Bar-Aufschlag auf ein privates Konto ist ein Warnsignal. Zahlen Sie nur den im Preispass ausgewiesenen Weg.

Für Gastgeber

  • Steuer und Gewerbe

    Ob Kleinunternehmer, Einkommensteuer oder gewerbliche Vermietung: das prüft Ihr Steuerberater. Traumholidays ersetzt keine steuerliche Beratung.

  • Meldewesen

    Wo das Ortsrecht eine Meldung der Gäste verlangt, führen Sie sie durch. Die Plattform speichert keine Ausweiskopien.

  • Sicherheit der Unterkunft

    Rauchwarnmelder, freie Fluchtwege und Pool-Sicherung liegen in Ihrer Verantwortung als Gastgeber.

  • Gleichbehandlung

    Eine Absage wegen Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung ist unzulässig. Das Inserat muss wahr sein.

Wer welche Pflicht trägt

Drei Stellen teilen sich die Pflichten. Der Gast macht zutreffende Angaben, hält die Hausordnung ein, zahlt im vorgesehenen Weg und meldet Schäden. Der Gastgeber hält sein Inserat wahr, ermöglicht die Anreise, erhebt die Daten, die das Ortsrecht verlangt, und sorgt für ein sicheres Haus. Die Gemeinde erlässt die Satzungen: Sie legt fest, ob eine Kurtaxe erhoben wird und welche Meldungen Pflicht sind.

Wir sind die vierte Stelle und die kleinste dieser Aufzählung: Wir zeigen das Angebot vollständig und führen Buchung, Storno und Belege. Wir übergeben keine Schlüssel, reinigen nicht, prüfen keine Ausweise und beraten nicht rechtlich. Eine Pflicht des Gastgebers können wir deshalb nur vermitteln, nicht erfüllen.

Meldeschein und Registrierung

In Deutschland verlangen Beherbergungsbetriebe häufig ein Meldeformular, in Spanien, Italien, Portugal und Kroatien gibt es vergleichbare touristische Registrierungen. Der Gastgeber darf die dafür nötigen Angaben erheben, soweit das Ortsrecht es verlangt; üblich ist, dass er die Identität anhand des Originaldokuments feststellt. Kopien bleiben bei ihm, nicht bei uns.

Formulare und Meldewege unterscheiden sich von Ort zu Ort. Deshalb stehen hier keine Fristen, die wir für jede Gemeinde belegen könnten — fragen Sie im Zweifel den Gastgeber, er kennt die Vorgabe vor Ort.

Kurtaxe: warum sie nicht immer im Preis steht

Die Kurtaxe erhebt die Gemeinde, nicht der Gastgeber und nicht wir. Steht sie im Gesamtpreis, dann nur, weil das Inserat sie nennt; ist sie dort nicht genannt, zahlen Sie sie vor Ort.

Der Storno-Rechner rechnet sie nicht automatisch ein, weil er mit den Positionen des Angebots arbeitet. Der Satz unterscheidet sich je Gemeinde und Saison, Ermäßigungen richten sich nach der jeweiligen Satzung — einen Betrag nennen wir deshalb nicht. Lassen Sie sich die Zahlung quittieren, wenn der Gastgeber sie einzieht.

Hausordnung

Die Hausordnung ist verbindlich, wenn sie vor der Buchung sichtbar war — als Angabe im Inserat oder als Dokument im Buchungsbereich. Nach der Bestätigung erhalten Sie sie erneut als PDF. Typische Punkte sind Ruhezeiten, Rauchen, Haustiere, Mülltrennung und die Nutzungszeiten von Pool oder Sauna.

Regeln, die erst vor Ort auftauchen, ändern den vereinbarten Aufenthalt nicht nachträglich. Ist eine Angabe unklar, fragen Sie vor der Zahlung über die Nachrichtenfunktion nach; eine Antwort, die Sie dort erhalten, können Sie im Zweifel belegen.

Sicherheit in der Unterkunft

Rauchwarnmelder, freie Fluchtwege, eine gesicherte Pool-Anlage, geprüfte Elektrik und Gasgeräte: Das ist Sache des Gastgebers, nach dem Maßstab, den das Ortsrecht vorgibt. Wir prüfen die Bausubstanz nicht vor Ort — wir gehen Hinweisen nach und nehmen ein Inserat aus dem Bestand, wenn ein Sicherheitsmangel nicht behoben wird.

Als Gast: Nutzen Sie defekte Geräte nicht, beheben Sie Mängel nicht selbst, und lassen Sie kleine Kinder am Pool nicht ohne Aufsicht. Melden Sie einen Mangel sofort über die Nachrichtenfunktion, dann kann der Gastgeber reagieren, während Sie noch da sind.

Wenn eine Pflicht verletzt wird

Der erste Weg ist die Nachrichtenfunktion in der Buchung: Dort ist der Gastgeber erreichbar und kann am schnellsten reagieren. Antwortet niemand, übernehmen wir die Nachverfolgung — das Kontaktformular legt einen Vorgang mit Nummer an, und wir haken beim Anbieter nach.

Wir prüfen dann, was im Inserat stand, und halten das Ergebnis fest. Ein Mangel, der trotz Meldung bleibt, gehört in Ihre Bewertung. Rechtlich beraten wir nicht und entscheiden keine Ansprüche; dafür sind im Streitfall die Beteiligten und ihre Rechtsberatung zuständig.

Pflichten vor Ort verteilen sich auf Gast, Gastgeber und Gemeinde — wir halten fest, was im Inserat stand, und vermitteln, wenn daraus ein Streit wird.